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   BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 11.17   

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https://dejure.org/2017,15310
BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 11.17 (https://dejure.org/2017,15310)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2017 - 1 B 11.17 (https://dejure.org/2017,15310)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2017 - 1 B 11.17 (https://dejure.org/2017,15310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn; Zuständigkeit zur Durchführung des Asylverfahrens wegen systemischer Schwachstellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn; Zuständigkeit zur Durchführung des Asylverfahrens wegen systemischer Schwachstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 11.17
    Soweit das Berufungsgericht seine Entscheidung im zweiten Begründungsstrang damit begründet hat, dass Deutschland verpflichtet sei, von dem Selbsteintrittsrecht des Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO Gebrauch zu machen, weil keine realistische Möglichkeit bestehe, dass der Kläger innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft nach Ungarn überstellt werden könne, dürfte diese Annahme allerdings nicht ohne Weiteres mit der Rechtsprechung des EuGH zu vereinbaren sein (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 [ECLI:EU:C:2017:127], C.K. u.a. - Rn. 88).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 11.17
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 3.15 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 11.17
    Die Beschwerde der Beklagten hat schon deshalb keinen Erfolg, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung die Revision nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbstständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82- Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 25.05.2007 - 1 B 203.06

    Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge; Aufenthaltsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 11.17
    Die Beschwerde der Beklagten hat schon deshalb keinen Erfolg, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung die Revision nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbstständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82- Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3).
  • OVG Saarland, 12.03.2018 - 2 A 69/18

    Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn (Drittstaatenklausel)

    Die insoweit in der Rechtsprechung des Senats und anderer deutscher Obergerichte zum Dublin-Verfahren für die Rückführung nach Ungarn bejahten drohenden Verletzungen der Art. 4 GRC, Art. 3 EMRK wegen ernsthaft zu befürchtender unmenschlicher und erniedrigender Behandlung(vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 1.9.2017 - 4 A 2987/16.A -, wo unter Verweis auf eine drohende Verletzung der Art. 4 GRC, Art. 3 EMRK bezogen auf Ungarn eine Selbsteintrittspflicht (Dublin III-VO) bejaht wurde, ebenso OVG Bautzen, Urteil vom 6.6.2017 - 4 A 584/16.A -, juris; VGH München, Urteil vom 23.3.2017 - 13a B 17.50003 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 9.3.2017 - 2 A 365/16 -, Asylmagazin 2017, 156; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2016 - 8 LB 92/15 -, DÖV 2017, 216; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 10.4.2017 - 1 B 11.17 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 13.10.2016 - A 11 S 1596/16 -, DVBl 2016, 1615) gelten vor dem genannten Hintergrund für die in Ungarn "pro forma" anerkannten aber ebenso unbeliebten international "Schutzberechtigten" entsprechend.
  • VGH Hessen, 01.09.2017 - 4 A 2987/16

    Dublinverfahren, Ungarn, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,

    Denn zur Überzeugung des Senats gibt es ernsthafte und durch Tatsachen belegte Anhaltspunkte dafür, dass das ungarischen Asylsystem systemische Mängel aufweist, wegen derer dem Kläger im Falle einer Rückführung nach Ungarn die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 EU-GRCh bzw. Art. 3 EMRK droht (so auch OVG Sachsen, Urteil vom 6. Juni 2017 - 4 A 584/16.A -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 23. März 2017 - 13a B 17.50003 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 9. März 2017 - 2 A 365/16 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15. November 2016 - 8 LB 92/15 -, juris; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 10. April 2017 - 1 B 11.17 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2016 - A 11 S 1596/16 -, juris).
  • VGH Hessen, 24.08.2017 - 4 A 2986/16

    Systemische Mängel in Ungarn

    Denn zur Überzeugung des Senats gibt es ernsthafte und durch Tatsachen belegte Anhaltspunkte dafür, dass das ungarischen Asylsystem systemische Mängel aufweist, wegen derer dem Kläger im Falle einer Rückführung nach Ungarn die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 EU-GRCh bzw. Art. 3 EMRK droht (so auch OVG Sachsen, Urteil vom 6. Juni 2017 - 4 A 584/16.A -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 23. März 2017 - 13a B 17.50003 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 9. März 2017 - 2 A 365/16 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15. November 2016 - 8 LB 92/15 -, juris; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 10. April 2017 - 1 B 11.17 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2016 - A 11 S 1596/16 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2017 - 12a L 3499/17

    Bestandskraft; Wiederaufgreifen des Verfahrens; posttraumatische

    vgl. Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 -, juris Rn. 37 und 88; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. April 2017 - 1 B 11.17 -, juris Rn. 5.
  • VG Kassel, 20.02.2017 - 3 L 814/17

    Angesichts einer tatsächlichen Überstellungsquote von (nur) 7,8 % der positiv

    Die Argumentation der Kammer vertreten derweil auch das Niedersächsische OVG (Urt. v. 15.11.2016 - 8 LB 92/15, juris, Rn. 64 ff. [die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 1 B 11/17 beim Bundesverwaltungsgericht anhängig] und Beschl. v. 20.12.2016 - 8 LB 184/15, juris, Rn. 60 ff.) und der VGH Baden-Württemberg (Urt. 05.07.2016 - A 11 S 974/16, juris, Rn. 42 ff.), so dass sich die Kammer in ihrer Rechtsaufassung bestärkt sieht, zumal das BVerwG den Revisionszulassungsantrag der Berufungsklägerin im Verfahren des VGH Baden-Württemberg derweil mit Beschluss vom 23.11.2016 (1 B 113/16, juris) zurückgewiesen hat.
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